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"Heizen mit Holz und Recht"
Bitte unbedingt beachten:
Ab dem 22.03.2010 gilt die neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung für Holzheizungen,
Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen.
Die Regelungen im Einzelnen:
http://www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/39616.php
Großzügige Übergangsfristen für Altanlagen:
| Datum Typenschild | Nachrüstung oder Außerbetriebnahme |
| Vor dem 01.01.1975 oder nicht mehr feststellbar | 31.12.2014 |
| 01.01.1975 31.12.1984 | 31.12.2017 |
| 01.01.1985 31.12.1994 | 31.12.2020 |
| 01.01.1995 bis Inkrafttreten der Verordnung | 31.12.2024 |
Link zur der HKI-Datenbank, die Sie darüber informiert,
ob eine häusliche Feuerstätte für feste Brennstoffe bestimmte Grenzwerte einhält (ohne
Gewähr):
http://www.zert.hki-online.de/de-DE?jsMode=on&HKIZERTSESSION=73c362b8d7715aae0693c4764f9
Mit dem kostenlosen Heizkosten-Onlinerechner der Fa. ETA Heiztechnik GmbH
läßt sich die Ersparnis beim Holzheizen gut ausrechnen (ohne Gewähr):
http://www.eta.co.at/fileadmin/javascripts/
Gerichts-Urteile zum Thema Holzheizen:
Verwaltungsgericht
Minden (Az.: 1 K 3352/00): Gemeinden oder Städte dürften das Heizen mit naturbelassenem trockenem Holz nicht verbieten. Sehe ein Bebauungsplan ein solches Verbot vor, könnten sich die Bürger gegen ein solches Verbot erfolgreich wehren.
Oberlandesgericht
Koblenz (Az.: 5 W 810/98): Die Lagerung von Brennholz sei zwar auch im reinen Wohngebiet erlaubt, wenn das Holz dem Beheizen des Wohngebäudes diene. Sogar im grundsätzlich freizuhaltenden Grenzstreifen von 3 Metern (sog. Bauwich) dürfe sich ein Holzstapel bis zu 3 Meter Länge und 2 Meter Höhe befinden. Wirke der Holzstapel aber wie ein Gebäude, könne der Nachbar Entfernung des Brennholzes im Bauwich verlangen.
OLG Stuttgart
(Az.: 6 U 232/02): Der Kauf einer Heizungs- und Solaranlage auf einer Messe stelle kein Haustürgeschäfts dar, sodass der Kunde den Kauf grundsätzlich nicht widerrufen könne.
OVG Schleswig
(Az.: 2 L
30/00): Ein Anschluß- und Benutzungszwang an
umweltfreundliche Fernwärme (Kraft-Wärme-Kopplung) könne
auch aus Gründen der globalen Umweltvorsorge zulässig sein.
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